Der Uhu ( Bubo bubo )

Steckbrief:

 - Größe: bis 75 cm

 - Gewicht: bis 3300 g

 - Flügelspannweite: bis 175 cm

 - Großer Kopf, Kopf ist 270 Grad drehbar

 - Gefieder Oberseite rostbraun, dunkle Flecken u. Bänderung. Unterseite hell rostfarben mit Flecken und Querzeichnung

 - große Federohren

 - große feststehende, orangerote Augen

 - kräftige befiederte Beine.

 

Lebensraum:

Der Uhu zählt zu den besonders und streng geschützten Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Uhus leben in  reich gegliederten Landschaften mit offenen und bewaldeten Flächen, die auch im Winter genug Nahrung bieten. Gern leben die Großvögel in der Nähe von Wasser. Am liebsten brüten Uhus in Steinbrüchen und im felsigen Gelände, doch können Bruten auch an anderen ungestörten Plätzen stattfinden. Die Jagd findet meistens über offenen oder nur locker bewaldeten Flächen statt.

500 ha bis ca. 3000 ha beträgt der Lebensraum eines Uhupaares, etwa 150 ha um den Brutplatz sind als Revier des Vogels anzusehen. Dieses Revier wird gegen Artgenossen verteidigt.

 

Nahrung:

Uhus jagen hauptsächlich in der Dämmerung im lautlosen Pirschflug. Beutetiere werden überwiegend akustisch lokalisiert. Die Nahrung ist vielseitig: Mäuse, Ratten, Kaninchen, Feldhasen, Igel. Aber auch Krähen, Tauben, Greifvögel.

 

Brutverhalten:

Geschlechtsreif werden Uhus im 2. Lebensjahr, sie führen monogame Dauerehe. Das Gelege besteht aus zwei bis drei Eiern, selten auch 4 oder 5 . Sie werden meistens im März, im Abstand von 3-4 Tagen gelegt.Brutbeginn ist mit dem ersten Ei. Die Brutzeit beträgt 34 Tage . Die Nestlingszeit beträgt bis zur Flugfähigkeit 9 Wochen.

 

Gefährdung:

Ausgewachsene Uhus haben aufgrund ihrer Wehrhaftigkeit kaum natürliche Feinde. Die meisten Verluste treten durch ungesicherte Stromleitungen, Verdrahtung der Landschaft sowie durch Straßen- und Schienenverkehr auf. Zu den bekannten Gefahrenquellen kommen, bedingt durch den anhaltenden Ausbauboom der Windkraft, die steigende Zahl der Windenergieanlagen.

Die EGE empfiehlt, bei der Planung und Zulassung von Windenergieanlagen weitergehende Anforderungen zu beachten und folgende Abstände nicht zu unterschreiten: zum Schutz des Uhu einen Abstand von 3.000 m zu den Brutplätzen sowie das Freihalten der Nahrungshabitate in einem Radius von 6.000 m um die Brutplätze.

Fest vorgegeben werden allerdings nur 1000 m zu den Brutplätzen.